Leistungen
Was ist im eingetretenen Todesfall zu tun:
Bei einem Sterbefall zu Hause ist als erstes der Hausarzt, oder wenn dieser nicht erreichbar ist, der ärztliche Notdienst zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausfüllt.
Dieser dient als Grundlage für das weitere Vorgehen und wie mit dem Verstorbenen umzugehen ist (Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz).
Erst danach darf der Verstorbene überführt werden. Wir sind 24 Stunden am Tag, auch nachts und am Wochenende unter der Nr. 0271 / 83834 und 0170 / 7740409 für sie erreichbar.
Beim Todesfall im Krankenhaus oder Seniorenheim genügt es uns zu informieren und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, alle weiteren Schritte werden dann von uns in die Wege geleitet.
Leistungen:
- Abholung des Verstorbenen von zu Hause, dem Heim oder im Krankenhaus
- Einbettung und Ankleidung
- Überführungen im gesamten Bundesgebiet zu jedem Friedhof oder von jedem Ort zu einem Siegener Friedhof
- Sterbefallmeldung an das zuständige Standesamt und Besorgung der Sterbeurkunden
- Terminierung der Trauerfeier beim Friedhofsamt, dem Pfarrer oder einem freien Trauerredner
- Bestellung der Blumendekoration
- Setzen und Schalten der Todesanzeige
- Aufbahrung und Dekoration der Trauerfeier
- Auslegung eines Kondolenzbuches
- Druck von Trauerbriefen und Trauerkarten
- Meldung des Todesfalls an die Rentenstelle und Beantragung der Hinterbliebenenrente
- Meldung an die Krankenkasse und Kündigungen von Versicherungen
- Organisation der Nachfeier
- Erd-, Feuer- und See-Bestattungen, Waldbestattungen